"Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er erfordert das, was in unserer Gesellschaft am kostbarsten ist, Zeit, Zuwendung und Raum" (von Dieter Kienast)
Wir sind Ihr kompetenter Gärtner für die fachgerechte Pflege von Stauden, Hecken, Büschen, Rasenflächen und Gehölzen für
anspruchsvolle Privatgärten bis hin zu repräsentativen Gewerbeanlagen. Wir passen unsere Gartenpflege an Ihre individuellen Wünsche an.
Die fachgerechte Pflege von Stauden, Hecken, Büschen, Rasenflächen und Gehölzen ist wichtig
für jeden Garten.
• Beet- und Rabattenpflege
• Jahreszeitliche Gartenpflege (Frühjahrsputz, "Garten winterfest machen")
• Düngung von Beet- und Rasenflächen
• Heckenschnitt
• Laubräumung
• Schneiden von Rosen, Stauden, Büschen, Sträuchern und Bäumen
• Fällen von Bäumen (bis zu einer bestimmten Größe)
• Abfuhr und Entsorgung von Gartenunrat und Gartenabfällen
• Lieferung und Ausbringung von Pflanzsubstraten, Kompost und Mulchmaterialien
• Rasen mähen / Rasenkanten schneiden
• Rasendüngung
• Vertikutieren von vermoosten und verfilzten Rasenflächen
• Rasenkanten stechen
• Ausbesserung und Regenerierung von schadhaften Rasenflächen oder Teilbereichen
Rasen aerifizieren:
Aerifizieren ist eine wichtige Maßnahme zur Rasenpflege, die durchgeführt wird, wenn durch eine Bodenverdichtung der Luft- und
Wasserhaushalt des Bodens gestört wird. Ursache für diese Verdichtungen sind sowohl die normale Nutzung der Rasenfläche, als auch die Witterungsbedingungen. Im Gegensatz zum Vertikutieren, mit
dessen Hilfe man abgestorbene Rasengräser sowie organisches Material (Rasenfilz) aus der Grasnarbe entfernt, dient das Aerifizieren der mechanischen Belüftung des Bodens.
Das Ergebnis ist ein gesunder und strapazierfähiger Rasen.
• Heckenschnitt ( je nach Pflanzenart 1-2 mal jährlich )
• Einkürzen und Verjüngen von zu groß gewordenen Hecken
• Formschnitt an Zier- und Deko Pflanzen
• Starkes Einkürzen ( auf Stock setzen ) von Knicks und Knickpflanzen
• Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut
• Aus- und Rückschnitt von Ziergehölzen und Büschen
• Verjüngungsschnitt
• Rückschnitt und Verjüngungsschnitt bei Rosen
• Spezialschnitte für Formgehölze und Pflanzraritäten
• Rodung von Gehölzen und Sträuchern
• Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut und Buschwerk
§39, BNatSchG.
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
Ihr Ansprechpartner
Markus Kauer
(Gärtnermeister / Agrarbetriebswirt)
Ihr Ansprechpartner in Sachen Gartenpflege/Gartenanlage
m.kauer@blumenfuerkoblenz.de
Unsere Gartenarbeiten wie Gartenpflege sind steuerlich absetzbar:
Bei unseren Rechnungen ist der Arbeitslohn gesondert ausgewiesen und kann bei der Steuererklärung
(§ 35a EStG, Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) abgesetzt werden.
Unsere Arbeiten führen wir meistens nach Aufwand = Abrechnung auf Stunden-Basis durch, da jeder Garten und jeder
Kundenwunsch so individuell ist, dass die Arbeiten nicht mit Einheitspreisen abgerechnet werden können.
Sie haben Fragen zur Gartenpflege oder Gartenanlage, wir beraten Sie gerne!
E-Mail: info@blumenfuerkoblenz.de
Blumen Rickenbach e.K. - Blumen für Koblenz
Beatusstr. 54 56073 Koblenz
Inh. Markus Kröber Gärtnermeister - Agrarbetriebswirt
Tel. Blumenhaus / Floristik (0261) 41226 (8-18 Uhr)
Tel. Gärtnerei / Gartenpflege / Gartenanlage / Grabpflege (0261) 403123 (8-13 Uhr)
Fax. (0261) 44207